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GrafikKampfstoffe und Entsorgungsprobleme in Deutschland, Dipl.-Ing. Alfred W. Krippendorf
Hazard Control GmbH
Eugen-Sänger-Straße 52, 29328 Faßberg
Anmerkungen zur Analytik und Entsorgung chemischer Kampfstoffe

Chemische Kampfstoffe spielen bis heute eine Rolle bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Rüstungsaltlasten, nicht nur in Deutschland. Im Zusammenhang mit möglichen Terroranschlägen gebracht, rückten in den letzten Jahren die chemischen Kampfstoffe, wie auch andere hochtoxische Verbindungen, wieder in das Licht der Öffentlichkeit.

Der Begriff „chemischer Kampfstoff“ ist heute nicht eindeutig und rechtsverbindlich definiert. Rechtliche Definitionen zu derartigen Verbindungen finden sich im internationalen Chemiewaffenübereinkommen und dessen nationaler Implementierung (CWÜ AG) und dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Für den Umgang mit den dort genannten Verbindungen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.

Im Zusammenhang mit Rüstungsaltlasten sind chemische Kampfstoffe als reine Substanzen oder Kontaminanten in Wasser und Boden zu finden. Sofern diese Verbindungen in ihren Einsatzmitteln befindlich sind, bezeichnet man diese Kombination als chemische Munition, mit oder ohne Explosivstoff.

Der analytische Nachweis von chemischen Kampfstoffen kann identifizierend auch Vor-Ort erfolgen (Detektion) oder identifizierend und quantitativ in stationären oder mobilen Laboratorien.

Zur Identifikation/Detektion von chemischen Kampfstoffen können einfache Mittel, wie bspw. Prüfröhrchen oder aber handgehaltene oder mobile Messgeräte, verwendet werden. Standard sind derzeitig Ionenmobilitätsspektrometer sowie spezielle Flammenphotometer.

Zum Nachweis höherer Konzentrationen von arsenorganischen Verbindungen könne auch mobile Röntgenfluoreszenzspektrometer verwendet werden.

Unter stationären Bedingungen kommen vorzugsweise GC/MS-Kopplungen für flüchtige und HPLC/DAD-Kombinationen für schwerflüchtige Verbindungen zum Einsatz.

Im Zusammenhang mit der geplanten Untersuchung eines Rüstungsaltlastenstandortes in Bayer wurden 2004/2005 erstmalig Prüfwerte für die Aufnahmepfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer erstellt. Dadurch wurde eine Bewertung der Analysenergebnisse ermöglicht.

Im Zusammenhang mit der arbeitsschutztechnischen Überwachung beim Umgang mit chemischen Kampfstoffen während der Untersuchung/Sanierung/Entsorgung gelten außerhalb Deutschlands sehr niedrige Grenzwerte. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Werte kommen spurenanalytischen Nachweisverfahren zum Einsatz. Dabei handelt es sich um spezielle Gaschromatographen mit einer Anreicherungseinheit bzw. um APCI-MS-Systeme. In Deutschland gibt es derzeitig keine gesetzlichen Regelungen diesbezüglich.

Die Entsorgung chemischer Kampfstoffe richtet sich nach Art und Konzentration der chemischen Verbindung. Insbesondere die Hochtemperaturverbrennung, Umsetzung im Plasmareaktor und Kombination aus oxydativer Umsetzung und Pyrolyse in den Anlagen der GEKA in Munster sind üblicherweise verwendete Verfahren. Sofern es die Art und Konzentration der Verbindung zulässt, ist auch eine Einlagerung in eine Untertagedeponie, mit oder ohne vorhergehende Umsetzung, möglich.

Außerhalb Deutschlands werden chemische Kampfstoffe derzeitig in Detonationskammern umgesetzt oder chemisch behandelt.